Dutzende Unternehmen in Deutschland sind seit Montag aufgrund der Corona-Pandemie erneut vom Lockdown betroffen. Sie müssen schließen.
Die Bundesregierung will Unternehmen, die schließen müssen, ein Hilfspaket im Wert von zehn Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Wir erklären, wie Sie jetzt an die außerordentliche Wirtschaftshilfe kommen, wenn Ihr Unternehmen schließen muss:
Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern, die schließen müssen, können diesen Monat eine einmalige Pauschale erhalten: 75% ihres Umsatzes von November 2019. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wird dieser Betrag auf Basis des durchschnittlichen Wochenumsatzes des Vormonats berechnet. Für jede angeordnete Lockdownwoche wird Staatsgeld gezahlt. Für Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden ist der Umsatz für Oktober 2020 ein Maßstab.
Solo-Selbständige: Sie haben die Möglichkeit, den durchschnittlichen Umsatz des Vorjahres für 2019 als Referenzrahmen für Ihren Umsatz zu verwenden.
Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern erhalten auch bis zu 75% des Umsatzes von November 2019. Der spezifische Betrag wird auf der Grundlage der EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen festgelegt. Details werden derzeit vom Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen ausgearbeitet.
Und wie siehts mit Restaurants aus die Essen zum mitnehmen anbieten?
Unsere Informationen zeigen, dass Unternehmen bis zu 25% des Umsatzes behalten können, den sie beim Herunterfahren erzielen. Es bedeutet: Sie werden nicht berücksichtigt. Dazu gehören beispielsweise auch Online-Kurse, die von Fitness- oder Yoga-Studios angeboten werden. Restaurantbesitzer können das außer Haus weiterhin verkaufen und das Einkommen wird nicht berücksichtigt. Für sie beziehen sich vergleichbare Verkäufe nur auf Verkäufe, die im Restaurant selbst, dh vor Ort, stattfanden. Dies bedeutet: 75 Prozent des Vorjahresumsatzes werden vom diesjährigen Novemberumsatz mit Out-of-Home-Lebensmitteln abgezogen. Dies sollte problemlos möglich sein, da Verkäufe außerhalb des Hauses einer anderen Mehrwertsteuer unterliegen und daher separat ausgewiesen werden.
Wo beantrage ich das Geld?
Der Plan der Bundesregierung ist die Auszahlung nach vereinfachtem Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe zu ermöglichen. Die Finanzämter werden auf Antrag eine Bescheinigung über den Umsatz im November 2019 ausstellen, der auf der Umsatzsteuerzahlung basiert.



