So zocken private Krankenversicherungen ihre Versicherten ab!

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Einer von ihnen ist Lutz Krause (63). Der Geschäftsmann aus Berlin zahlt 772 € – jeden Monat. Seit 2009 hat die Axa-Versicherung seinen Tarif um 53 % vergrößert. Jetzt hat er hinreichend. Ihm geht es ums Prinzip. „Jedes Jahr zahle ich mehr. Irgendwann kann ich mir die Krankenversicherung nicht mehr leisten“, sagt der Chef eines Malereibetriebes. Krause setzt sich zur Wehr.

Sind die Beitragserhöhungen rechtens?

Er hat Gewissensbisse, dass die Erhöhungen rechtens sind. Für seinen Verdacht existieren Gründe: Das Amtsgericht Potsdam hat in einem sonstigen Verfahren geurteilt, dass eine Beitragserhöhung der Axa nicht korrekt zustande gekommen ist (Az.: 29 C 122/16).

Die Richter entschieden: Der Treuhänder, der der Beitragserhöhung zugestimmt hatte, war nicht auf diese Weise individuell, wie es das Gesetz forderte.

Der Fachmann prüfte 15 Jahre lang im Zuge der Axa die Beiträge und kassierte hierzu jedes Anno stattliche Beträge von der Versicherung – mitunter kreisförmig 150 000 €. Zu reichlich für wirkliche Unabhängigkeit, meinte das Gericht.

Axa hat Berufung eingelegt. Sie erklärt auf BILD-Anfrage, sich immerwährend an die passenden Gesetze gehalten zu haben. „Die Unabhängigkeit der Treuhänder ist für die Versicherten insbesondere wichtig“, erklärt Krauses Rechtsvertreter Knut Pilz, der das Potsdamer Urteil erstritten hat.

Ein Wechsel zu einer zusätzlichen Versicherung ist nahezu ausgeschlossen, da die Abnehmer anderenfalls immense Bestandteile der binnen der Versicherung angesparten Altersrückstellungen verlieren. Für sämtliche ab 55 Jahre ist ein Wechsel weitestgehend gänzlich nicht denkbar.

Lohnt sich ein Rechtsstreit mit der Versicherung überhaupt?

Bis zu einer endgültigen Entscheidung möchte Krause nicht warten. Er hat Klage eingereicht, fordert die gezahlten Beitragserhöhungen von nahezu 7000 € zurück. In weiteren Fällen geht es um klar höhere Summen. Die Möglichkeiten stehen okay, meint Pilz.

Das gilt gleichwohl für ein Verfahren gegen die Deutsche Krankenversicherung vor dem Landgericht Koblenz.

Die Richter haben einheitlich wie im Fall der Axa Gewissensbisse an der Rechtmäßigkeit der Prämienanpassung angemeldet.

Für die vertraulichen Krankenversicherungen könnte ein Urteil zu Krauses Gunsten kostenintensiv werden. Darauffolgend dürften nicht allein alternative der 800 000 Axa-Versicherten klagen. Genauso die Auftraggeber anderer Versicherer könnten folgen.

(Bildquelle: Instagram/lukas_marcisz_aerzte)

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